Prüfungen nach Verordnungen von Anlagen

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Die Prüfung von Anlagen ist in der Verordnung für die Betriebssicherheit verankert. Schließlich ist die Verwendung von sicheren Arbeitsmitteln ein garantierter Faktor bei der Ausübung von Tätigkeiten. Die Betriebssicherheitsverordnung klärt über die Pflichten eines Arbeitsgebers und die Verwendung von Arbeitsmitteln auf.

Wir können an den von uns gelieferten Anlagen und Gräten folgende Prüfungen durchführen:

  • Nach BetrSicherV §10 Abs. 2 und 3
  • VDE 701/702
  • TRBS 1201 Teil 2
  • TRBS 1201 Teil 3

Gesamtanlagen nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfungen können für folgende Gesamtanlagen durchgeführt werden:

  • Elektrostatik Pistolen
  • Schlaucharmaturen, Hochdruckschläuche
  • Mehrkomponenten Dosieranlage
  • Druckgeräte Neuinbetriebnahme und Wiederkehrende Prüfung nach Zuständigkeit

Demzufolge werden nach der Druckgeräterichtlinie folgende Prüfungen für die Betriebssicherheit umgesetzt:

Erstens: RL 2014/29/EU Richtline einfache Druckbehälter
Zweitens: RL 2014/68/EU Druckgeräteverordnung

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